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BGH, 21.01.1969 - VI ZR 208/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ersatz des durch Entziehung des Unterhaltsanspruchs entstandenen Schadens - Verletzung der Streupflicht durch den Grundstückseigentümer - Streupflicht für Straßenanlieger - Art und Umfang der Streupflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52
Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung
Auszug aus BGH, 21.01.1969 - VI ZR 208/67
Bei dem Schreiben des Magistrats der Stadt H. vom 3. Mai 1967 handelt es sich um eine amtliche Auskunft, die ein selbständiges Beweismittel ist., Diese Auskunft hatte kein Sachverständigengutachten zum Inhalt, so daß die in der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 6, 398, 401 [BGH 10.07.1952 - IV ZR 15/52]; 35, 370, 371) [BGH 20.09.1961 - V ZR 46/60]entwickelten Grundsätze über das Recht einer Partei, das Erscheinen des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens zu verlangen, nicht anwendbar sind. - BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60
Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung
Auszug aus BGH, 21.01.1969 - VI ZR 208/67
Bei dem Schreiben des Magistrats der Stadt H. vom 3. Mai 1967 handelt es sich um eine amtliche Auskunft, die ein selbständiges Beweismittel ist., Diese Auskunft hatte kein Sachverständigengutachten zum Inhalt, so daß die in der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 6, 398, 401 [BGH 10.07.1952 - IV ZR 15/52]; 35, 370, 371) [BGH 20.09.1961 - V ZR 46/60]entwickelten Grundsätze über das Recht einer Partei, das Erscheinen des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens zu verlangen, nicht anwendbar sind. - BGH, 10.12.1962 - III ZR 147/61
Recht der Gemeinde zur Überwälzung der Pflicht zur Erhaltung der Sicherheit auf …
Auszug aus BGH, 21.01.1969 - VI ZR 208/67
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1962 - III ZR 147/61 - LM RhPf.PVG Nr. 2) und mit dem Schrifttum (…vgl. Ketterer/Friedrich, 2. Aufl., § 3, II; Wiethaup BB 1958, 66) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß das Recht der Gemeinde, die Streupflicht den Anliegern aufzubürden, nicht nur durch formelles Gesetz, sondern ebenfalls durch Gewohnheitsrecht begründet wird, das auch im Bereich des öffentlichen Rechts als eine selbständige Rechtsquelle neben dem Gesetzesrecht anzuerkennen ist. - RG, 16.12.1910 - VII 21/10
Rechtsweg in Brausteuersachen; Reichsgewohnheitsrecht
Auszug aus BGH, 21.01.1969 - VI ZR 208/67
Rechtsbildend ist eine Gewohnheit dann, wenn sie sich durch langdauernde Übung äußerlich betätigt und wenn sie auf der ernstlichen gemeinsamen Überzeugung beruht, daß damit Recht geübt werde (RGZ 75, 40, 41).